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   BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 41.85   

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BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 41.85 (https://dejure.org/1986,392)
BVerwG, Entscheidung vom 06.03.1986 - 2 C 41.85 (https://dejure.org/1986,392)
BVerwG, Entscheidung vom 06. März 1986 - 2 C 41.85 (https://dejure.org/1986,392)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vertragsstrafen-Vereinbarung - Studienförderung - Zahnmedizin-Student - Öffentlicher Gesundheitsdienst

  • bverwge-wolterskluwer

    GG Art. 2, 12 Abs. 1, 33 Abs. 5; VwVfG Hessen §§ 54, 56, 59, 62
    Vertragsstrafenvereinbarung in Studienförderungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 74, 78
  • NJW 1986, 2589
  • NVwZ 1986, 922 (Ls.)
  • DVBl 1986, 945
  • DÖV 1987, 72
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.10.1979 - II C 37.74

    Rückforderung von Studienförderungsmittel - Ausbildungsförderungsvertrag

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 41.85
    Wie der erkennende Senat im Urteil vom 25. Oktober 1979 - BVerwG 2 C 37.74 - im einzelnen unter Zusammenfassung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts dargelegt hat, gilt das sich aus dem - als Ausfluß des Rechts auf Persönlichkeitsentfaltung - in Art. 2 Abs. 1 GG gesicherten Recht auf Vertragsfreiheit ergebende Gebot der Vertragstreue grundsätzlich auch im öffentlichen Recht.

    Die Nichtanwendbarkeit des § 5 BBiG hat der erkennende Senat bereits im Urteil vom 25. Oktober 1979 - BVerwG 2 C 37.74 - (a.a.O.) für Fälle der vorliegenden Art festgestellt.

  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 31.79

    Vorzeitiger Abbruch des Studiums - Rückzahlung von Studienförderungsmitteln -

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 41.85
    Zutreffend ist das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des erkennenden Senats (zuletzt im Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 31.79 - <NJW 1982, 1412> mit weiteren Nachweisen; vgl. auch Beschluß vom 23. Juli 1985 - BVerwG 2 B 57.85 - und den hierzu ergangenen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 93 a BVerfGG vom 19. Februar 1986 - 2 BvR 1514/85) ausgegangen, wonach Verträge der vorliegenden Art zu dem Zweck, durch Finanzierung der Vorbildung den Beamtennachwuchs zu sichern, öffentlich-rechtliche Verträge eigener Art mit beiderseitigen Verplichtungen sind und die darin getroffenen Rückzahlungsvereinbarungen - jedenfalls, soweit sie auch für privatwirtschaftlich verwertbare Ausbildungen in Betracht kommen - sinnvoll und grundsätzlich vertretbar sind.

    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 31.79 - (a.a.O.) entschieden, daß die in einem Ausbildungsförderungsvertrag vereinbarte Rückzahlung der empfangenen Studienförderungsmittel auch insoweit mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar ist, als die Rückforderungsklausel bei einem Abbruch des Studiums aus dem Geforderten zuzurechnenden Gründen eingreift.

  • BGH, 27.11.1974 - VIII ZR 9/73

    Geltendmachung von Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns; Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 41.85
    Die Vertragsstrafe diente daher entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässigerweise dazu, den Schuldner zur Erbringung der geschuldeten Leistung anzuhalten (vgl. BGHZ 63, 256, 259).
  • BAG, 23.05.1984 - 4 AZR 129/82

    Vertragsstrafe bei Vertragsbruch

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 41.85
    Es hat entschieden, daß während des Ausbildungsverhältnisses für den Fall des Nichtantritts der Arbeit in einem sich an die Ausbildungszeit anschließenden Arbeitsvertrag eine Vertragsstrafe wirksam vereinbart werden kann (BAG 39, 155), daß in Vorbereitungsvertragen, die der Träger der Entwicklungshilfe mit Mitarbeitern zum Zweck der Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt abschließt, Vertragsstrafenklauseln aufgenommen werden können, die den späteren Abschluß des Auslandsdienstvertrages zu sichern bestimmt sind (Urteil vom 27. Juli 1977 - 5 AZR 337/76 - AP 1978 § 611 BGB, Entwicklungshelfer, Nr. 2), und daß im Arbeitsvertrag eine Vertragsstrafe für den Fall des Vertragsbruchs (oder anderer Vertragsverletzungen) des Arbeitnehmers wirksam vereinbart werden kann (BAG 46, 50).
  • BVerfG, 22.01.1975 - 2 BvL 51/71

    Verfassungsmäßigkeit des § 46 Abs. 4 S. 1 SG

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 41.85
    (Zur Bleibeverpflichtung vgl. auch BVerfGE 39, 128, 142 zu § 46 Abs. 4 Satz 1 SG, wonach eine Dienstzeit von dreifacher Dauer der Ausbildungszeit nicht unverhältnismäßig ist).
  • BVerwG, 23.07.1985 - 2 B 57.85

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 41.85
    Zutreffend ist das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des erkennenden Senats (zuletzt im Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 31.79 - <NJW 1982, 1412> mit weiteren Nachweisen; vgl. auch Beschluß vom 23. Juli 1985 - BVerwG 2 B 57.85 - und den hierzu ergangenen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 93 a BVerfGG vom 19. Februar 1986 - 2 BvR 1514/85) ausgegangen, wonach Verträge der vorliegenden Art zu dem Zweck, durch Finanzierung der Vorbildung den Beamtennachwuchs zu sichern, öffentlich-rechtliche Verträge eigener Art mit beiderseitigen Verplichtungen sind und die darin getroffenen Rückzahlungsvereinbarungen - jedenfalls, soweit sie auch für privatwirtschaftlich verwertbare Ausbildungen in Betracht kommen - sinnvoll und grundsätzlich vertretbar sind.
  • BAG, 27.07.1977 - 5 AZR 337/76

    Vorbereitungsverträge - Träger der Entwicklungshilfe - Vorbereitung auf

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 41.85
    Es hat entschieden, daß während des Ausbildungsverhältnisses für den Fall des Nichtantritts der Arbeit in einem sich an die Ausbildungszeit anschließenden Arbeitsvertrag eine Vertragsstrafe wirksam vereinbart werden kann (BAG 39, 155), daß in Vorbereitungsvertragen, die der Träger der Entwicklungshilfe mit Mitarbeitern zum Zweck der Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt abschließt, Vertragsstrafenklauseln aufgenommen werden können, die den späteren Abschluß des Auslandsdienstvertrages zu sichern bestimmt sind (Urteil vom 27. Juli 1977 - 5 AZR 337/76 - AP 1978 § 611 BGB, Entwicklungshelfer, Nr. 2), und daß im Arbeitsvertrag eine Vertragsstrafe für den Fall des Vertragsbruchs (oder anderer Vertragsverletzungen) des Arbeitnehmers wirksam vereinbart werden kann (BAG 46, 50).
  • BAG, 23.06.1982 - 5 AZR 168/80

    Ausbildungsantritt

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 41.85
    Es hat entschieden, daß während des Ausbildungsverhältnisses für den Fall des Nichtantritts der Arbeit in einem sich an die Ausbildungszeit anschließenden Arbeitsvertrag eine Vertragsstrafe wirksam vereinbart werden kann (BAG 39, 155), daß in Vorbereitungsvertragen, die der Träger der Entwicklungshilfe mit Mitarbeitern zum Zweck der Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt abschließt, Vertragsstrafenklauseln aufgenommen werden können, die den späteren Abschluß des Auslandsdienstvertrages zu sichern bestimmt sind (Urteil vom 27. Juli 1977 - 5 AZR 337/76 - AP 1978 § 611 BGB, Entwicklungshelfer, Nr. 2), und daß im Arbeitsvertrag eine Vertragsstrafe für den Fall des Vertragsbruchs (oder anderer Vertragsverletzungen) des Arbeitnehmers wirksam vereinbart werden kann (BAG 46, 50).
  • BGH, 29.11.2002 - V ZR 105/02

    Zulässigkeit sog. "Einheimischenmodelle"

    Nichts anderes kann für die Generalklausel aus § 9 AGBG (jetzt § 307 Abs. 1, 2 BGB) gelten (vgl. VGH München, NVwZ 1999, 1008, 1010; Rastätter, DNotZ 2000, 17, 24), zumal der allgemeine Grundsatz, auf dem sie beruht, selbst für öffentlich-rechtliche Verträge zu beachten ist (vgl. BVerwGE 74, 78, 83).
  • BVerwG, 03.03.1995 - 8 C 32.93

    leerstehende Wohnungen - Vergleichsvertrag, § 61 Abs. 1 S. 2-4 VwVfG,

    Die von den Vorinstanzen übereinstimmend und zutreffend bejahte Wirksamkeit der Vertragsstrafenvereinbarung (zur Zulässigkeit einer Vertragsstrafenvereinbarung als Bestandteil eines öffentlich-rechtlichen Vertrages vgl. Urteile vom 6. März 1986 - BVerwG 2 C 41.85 - Buchholz 316 § 62 VwVfG Nr. 3 S. 1 (3 f.) und - BVerwG 2 C 19.84 - Buchholz 316 § 62 VwVfG Nr. 4 S. 7 (8 ff.)) sowie die Verwirkung und Fälligkeit der Vertragsstrafe hat auch der Kläger schon mit seiner Berufung nicht mehr in Zweifel gezogen.
  • BVerwG, 03.03.2011 - 3 C 19.10

    Subvention; Erstattungsanspruch; Leistungsbescheid; Leistungsklage;

    Neben §§ 56, 59 ThürVwVfG findet § 307 BGB (= § 9 AGB-Gesetz a.F.) keine Anwendung mehr (Urteil vom 6. März 1986 - BVerwG 2 C 41.85 - BVerwGE 74, 78 ).
  • BVerwG, 26.11.1992 - 2 C 11.92

    Beamtenrecht - Ausbildungskosten

    Dies gilt erst recht in den von der Rechtsprechung gleichfalls gebilligten Fällen der Gewährung von Studienförderungsmitteln an künftige Beamtenbewerber mit der Einschränkung durch Abschluß einer Rückzahlungsvereinbarung; diese Mittel wurden jeweils vor Begründung eines Beamtenverhältnisses als Hilfe zur Erlangung der bereits für die Einstellung erforderlichen Vorbildung gewährt (vgl. dazu insbesondere BVerwGE 30, 65; 74, 78; Urteile vom 25. Oktober 1979 - BVerwG 2 C 37.74 - und vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 31.79 - <NJW 1982, 1412>).
  • BVerwG, 27.02.1992 - 2 C 28.91

    Anwärterbezüge - Mindeststudientzeit - Fachschule

    In dieser Rechtsprechung ist das Bundesverwaltungsgericht - unter im einzelnen unterschiedlichen Voraussetzungen und ohne Ausschluß einer längeren Bindungsdauer im Einzelfall - davon ausgegangen, daß jedenfalls eine aufgrund freien Entschlusses eingegangene Bindungsdauer von fünf Jahren verantwortlicher Tätigkeit, d.h. nach Ernennung zum Beamten auf Probe, grundsätzlich zumutbar ist (vgl. eingehend Urteil des Senats vom 25. Oktober 1979 - BVerwG 2 C 37.74 - m.w.N.; BVerwGE 74, 78 ).
  • VG Stade, 18.09.2018 - 4 A 2477/17

    Beamtennachwuchs; Betriebstreue; Bindungsdauer; Einstellungsangebot für den

    (2 C 41/85) - sinnvoll und grundsätzlich vertretbar.

    Bei dem Stipendiumsvertrag handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag eigener Art mit beiderseitigen Verpflichtungen, der hier dazu dient, durch Finanzierung der Vorbildung den Beamtennachwuchs des feuerwehrtechnischen Dienstes zu sichern (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.03.1986 - 2 C 41/85 -, juris Rn. 20; Urt. v. 25.10.1979 - II C 37/74 -, juris Rn. 24).

    Gem. §§ 10 ff. BBiG setzt dies die Begründung eines Ausbildungsverhältnisses voraus, das sich vom vorliegenden Stipendiumsvertrag aber wesentlich unterscheidet (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.03.1986 - 2 C 41/85 -, juris Rn. 27; Urt. v. 25.10.1979 - II C 37/74 -, juris Rn. 30).

    zu §§ 307-309 Rn. 15) oder sich die Vermeidung einer unangemessenen Benachteiligung aus dem im öffentlichen Recht ohnehin geltenden Grundsatz von Treu und Glauben ergibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.03.1986 - 2 C 41/85 -, juris Rn. 28), kann offenbleiben.

  • BVerwG, 21.12.1995 - 11 B 93.95

    Haftung des Übernehmers einer Unterbeteiligung an einer Kapitalanlage eines

    Der Hinweis der Beschwerde auf das Urteil BVerwGE 74, 78 geht fehl, da es in dem betreffenden Fall gerade nicht um die Rückzahlung gewährter Förderungsmittel ging, sondern um einen zur Rückzahlung hinzutretenden Zuschlag von 50 v.H. (BVerwGE 74, 78 [BVerwG 06.03.1986 - 2 C 41/85]).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in dieser Hinsicht bereits entschieden, daß dieses Gesetz auf derartige Verträge keine unmittelbare Anwendung findet, daß aber der in § 9 des Gesetzes niedergelegte allgemeine Grundsatz, wonach der Vertragspartner nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt werden darf, ohnehin kraft öffentlichen Rechts gilt und zusätzlich für den Bereich der öffentlich-rechtlichen Verträge in den §§ 56, 59 VwVfG spezialgesetzliche Ausgestaltungen erfahren hat (BVerwGE 74, 78 [BVerwG 06.03.1986 - 2 C 41/85]).

    Die von der Beschwerde unter dem Gesichtspunkt der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) gerügte Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. März 1986 - BVerwG 2 C 41.85 - (BVerwGE 74, 78) liegt nicht vor.

  • BVerwG, 25.09.1989 - 2 B 130.89

    Grundsätze zur Betriebstreue und zur Frage der Rechtmäßigkeit von Vertragsstrafen

    Das Berufungsurteil weicht entgegen der Auffassung der Beschwerde nicht von den Entscheidungen des beschließenden Senats vom 27. Juni 1968 - BVerwG 2 C 70.67 - (BVerwGE 30, 65 [BVerwG 27.06.1968 - II C 70/67]) und vom 6. März 1986 - BVerwG 2 C 41.85 - (BVerwGE 74.78) ab.

    bedürfen angesichts der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keiner rechtsgrundsätzlichen Klärung mehr (vgl. BVerwGE 74, 78 [BVerwG 06.03.1986 - 2 C 41/85]; Urteil vom 6. März 1986 - BVerwG 2 C 19.84 - jeweils m.w.N.).

    Der beschließende Senat hat in diesem Zusammenhang weiter ausgeführt daß der damit verfolgte Zweck nur mit Hilfe einer fühlbaren Vertragsstrafe erreicht werden kann, da es sich dabei um eine außerhalb des öffentlichen Dienstes besonders gut verwertbare Ausbildung handelt (BVerwGE 74, 78 [BVerwG 06.03.1986 - 2 C 41/85]).

  • BVerwG, 21.12.1995 - 11 B 94.95

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

    Der Hinweis der Beschwerde auf das Urteil BVerwGE 74, 78 geht fehl, da es in dem betreffenden Fall gerade nicht um die Rückzahlung gewährter Förderungsmittel ging, sondern um einen zur Rückzahlung hinzutretenden Zuschlag von 50 v.H. (BVerwGE 74, 78 [BVerwG 06.03.1986 - 2 C 41/85]).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in dieser Hinsicht bereits entschieden, daß dieses Gesetz auf derartige Verträge keine unmittelbare Anwendung findet, daß aber der in § 9 des Gesetzes niedergelegte allgemeine Grundsatz, wonach der Vertragspartner nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt werden darf, ohnehin kraft öffentlichen Rechts gilt und zusätzlich für den Bereich der öffentlich-rechtlichen Verträge in den §§ 56, 59 VwVfG spezialgesetzliche Ausgestaltungen erfahren hat (BVerwGE 74, 78 [BVerwG 06.03.1986 - 2 C 41/85]).

    Die von der Beschwerde unter dem Gesichtspunkt der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) gerügte Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. März 1986 - BVerwG 2 C 41.85 - (BVerwGE 74, 78) liegt nicht vor.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.04.2002 - 10 A 11725/01
    Eine generelle Verpflichtung zur Abstufung lässt sich aus der einschlägigen Rechtsprechung nicht herleiten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 1975 - 2 BvL 51/71, BVerfGE 39, S. 128; BVerwG, Urteil vom 6. März 1986 - 2 C 41.85 -, NVwZ 1986, S. 922, Beschluss vom 25. Oktober 1979, a.a.O.).

    Diese Einschätzung gilt umso mehr, als die Klägerin dem Beklagten wiederholt Ratenzahlung angeboten hat und das Bundesverwaltungsgericht neben der Pflicht zur Rückerstattung eines erhaltenen Darlehens aufgrund einer Rückzahlungsvereinbarung sogar die Pflicht zur Entrichtung einer (zuvor vereinbarten) Vertragsstrafe in Höhe von 50 % des Rückzahlungsbetrags bestätigt hat (BVerwG, Urteil vom 6. März 1986, a.a.O.).

    Bei anderen Beamtengruppen und Soldaten wurden aber auch längere Bindungsfristen - zum Teil im Hinblick auf die §§ 46 Abs. 3, 49 Abs. 4 SG - nicht beanstandet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 1975, a.a.O., dort zur Bindungsfrist entsprechend der dreifachen Studiendauer; BVerwG, Urteil vom 6. März 1986, a.a.O., dort zu einer achtjährigen Bindungsfrist bei sechsjähriger Förderungsdauer; OVG Bremen, Urteil vom 13. März 1979, a.a.O., dort zu einer Bindungsfrist von 6 Jahren und 4 Monaten bei einer Förderungszeit von 4 Jahren und 6 Monaten).

  • VG Freiburg, 14.08.2020 - 5 K 6205/18

    Kein einseitiges Versprechen einer Vertragsstrafe bei Nichtbebauung

  • VG München, 28.11.2016 - M 8 K 15.3460

    Verwirkung und Fälligkeit einer Vertragsstraße aus öffentlich-rechtlichem Vertrag

  • OVG Niedersachsen, 31.07.2009 - 5 LA 118/08

    Rückforderung von während des Vorbereitungsdienstes an einen Beamten auf Widerruf

  • OVG Hamburg, 19.03.2008 - 2 Bf 192/05

    Zur Schriftform für einen öffentlich-rechtlichen Vergleichsvertrag -

  • OLG Karlsruhe, 12.01.2006 - 9 U 125/05

    Städtebaulicher Vertrag: Wirksamkeit des Ausschlusses einer Verzinsung des

  • BVerwG, 26.11.1992 - 2 C 42.91

    Beamtenrecht - Schulungskosten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2014 - 8 A 1129/11

    Anerkennung der allgemeinen Nutzungsbedingungen als Voraussetzung für die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.1995 - 6 A 3837/93

    Regierungsmedizinalpraktikant; Arzt für Orthopädie; Weiterbildung; Zurückzahlung

  • VG Berlin, 17.12.1991 - 16 A 191.88

    Zulässigkeit von Mieterhöhungen nach Auslaufen der Mietpreisbindung; Ausschluss

  • VG Neustadt, 12.11.2020 - 4 K 328/20

    Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem städtebaulichen Vertrag

  • OVG Sachsen, 20.04.2017 - 3 A 402/15

    Kosten der Straßenentwässerung, ; Ortsdurchfahrtenrichtlinie;

  • BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 19.84

    Gültigkeit einer Vertragsstrafenvereinbarung im Studienförderungsvertrag

  • BSG, 23.05.1990 - 9b/11 RAr 65/88

    Rückzahlungsverpflichtung bei Umschulungskosten

  • VG München, 04.08.2008 - M 8 K 06.3960

    Vereinbarung zur Abwendung des Vorkaufsrechts im Gebiet der Erhaltungssatzung

  • OVG Sachsen, 11.03.2016 - 2 A 471/14

    Dienstvereinbarung; Rückzahlungsvereinbarung; unangemessene Benachteiligung

  • BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 36.84

    Vertrag über eine Gewährung von Ausbildungsdarlehen

  • VGH Hessen, 22.03.1995 - 1 UE 1955/93

    Zur Ermächtigungsgrundlage für die Rückforderung von Anwärtersonderzuschlägen

  • VG München, 05.03.2018 - M 8 K 16.2803

    Wirksamkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Schaffung der

  • VG Bayreuth, 24.09.2013 - B 1 K 13.10

    Ausscheiden aus der Freiwilligen Feuerwehr; Leistungsklage auf Rückerstattung von

  • BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 1.85

    Vertragsstrafenvereinbarungen in Studienförderungsverträgen - Rechtliche

  • OVG Sachsen, 30.11.2017 - 3 A 402/15

    Antrag auf Tatbestandsberichtigung

  • BVerwG, 22.12.1993 - 2 B 171.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 08.02.1989 - 2 B 14.89

    Nichtzulassungbeschwerde - Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht -

  • BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 29.85

    Prüfung der Wirksamkeit von Vertragsstrafenvereinbarungen in

  • OVG Sachsen, 12.07.2023 - 6 A 648/20

    Subvention; Förderung; Zuwendung; Rückzahlung; Städtebauförderung;

  • SG Aachen, 25.05.2004 - S 13 P 26/03

    Pflegeversicherung

  • VG Frankfurt/Main, 04.07.2000 - 4 E 3872/98
  • BVerwG, 27.02.1992 - 2 C 27.91

    Rückforderung von Anwärterbezügen - Auflage einer Mindestdienstzeit für Anwärter

  • BVerwG, 27.02.1992 - 2 C 18.90

    Rückforderung von Anwärterbezügen - Eine Mindestdienstzeit als Voraussetzung der

  • BVerwG, 18.07.1989 - 2 B 91.89

    Durchsetzbarkeit einer Vertragsstrafe aus einem öffentlich-rechtlichen Vertrag -

  • BVerwG, 26.09.1988 - 2 B 59.88

    Ablehnung des Beweisantrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens über

  • BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 65.85

    Prüfung der Wirksamkeit von Vertragsstrafenvereinbarungen in

  • OVG Sachsen, 05.01.2023 - 6 A 333/19

    Subventionsrecht; bedingt rückzahlbare Zuwendung; Besserungsvereinbarung;

  • VG Frankfurt/Main, 26.04.2001 - 1 E 570/99
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